Terms

VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FIRMA:

Magpuls Stromversorgunssysteme GmbH
Im Unterfeld 19
76547 Sinzheim

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen unseren Kunden und uns rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht.

2. Angebot

Alle erteilten Angebote, gleich welcher Form, gelten als freibleibend, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster sowie Prototypen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.

Beanstandungen von Bestätigungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Wenn in der Auftragsbestätigung auf bestimmte INCOTERMS Bezug genommen wird, sind hiermit die „INCOTERMS 2000“ mit dem dort geregelten Inhalt gemeint, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich mit dem Vermerk „verbindlich“ versehen wurden.

4. Preise

Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich Verpackung.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unsern Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzliche Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, der mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.

Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständige Lieferung.
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
Lieferungen frei Verwendungsstelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.

Bei Lieferung mit Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme geht die Gefahr auf den Käufer über am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb.

Voraussetzung dafür ist, dass der Probebetrieb oder die Inbetriebnahme im eigenen Betrieb unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Ablieferung erfolgt.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen.

Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde.

Unvorhergesehen außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe,
hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle eines Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Einbringung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme

Für jede Art von Einbringung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

- Hilfsmannschaften wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Kranführer, sonstige Facharbeiter mit dem von diesen benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl.
- Alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der dazu benötigten Baustoffe.
- Die zur Einbringung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe, wie Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmittel Schmiermittel, Brennstoffe usw.; ferner Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen.
- Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung.
- Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessen Arbeits- und Aufenthaltsräume, einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Auftragnehmers und des Montagepersonals auf die Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die erb zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.

7. Haftung für Mängel

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gemäß den Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (ZVEI). Für Folgeschäden, die sich aus der Benutzung defekter Geräte, Anlagen etc. ergeben, wird die Haftung ausgeschlossen.

Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Rücktritt vom Vertrag


Tritt der Käufer mit unserem Einverständnis vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 20% des Auftragswertes zu beanspruchen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der uns durch den Rücktritt entstandene Schaden wesentlich geringer ist.

9. Zahlung

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse nach Lieferung und Rechnungsstellung.
Bei einer eventuellen Skontierung ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind.

10. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.

Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitungen, Montage oder Verwertung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für die Lieferung und für alle Verpflichtungen des Käufers.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand gilt Baden-Baden als vereinbart.

logo white

MAGPULS

Stromversorgungs GmbH

Chief executive
Dipl. Ing. Dieter Schorn

E-Mail
info@magpuls.net

Im Unterfeld 19
D-76547 Sinzheim

Telephone
+49 (0)7221 987 850

Fax
+49 (0)7221 987 454